Kapitalanlage
Pflegeeinrichtungen als Kapitalanlage
Ein Pflegeappartement steht und fällt mit dem Betreiber. Wir prüfen die Unterlagen mit Ihnen.
Bei einer Pflegeimmobilie kaufen Sie ein einzelnes Appartement in einer Pflegeeinrichtung. Verwaltung und Vermietung übernehmen nicht Sie, sondern der Betreiber der Einrichtung, mit dem ein langfristiger Pachtvertrag besteht.
Das bedeutet wenig Verwaltungsaufwand, aber auch eine starke Abhängigkeit von einem einzelnen Vertragspartner über viele Jahre.
Deshalb steht bei der Einordnung nicht das Objekt im Vordergrund, sondern der Betreiber, der Vertrag und der Standort.
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Alles hängt an einem Vertragspartner
Ein Pflegeappartement lässt sich nicht wie eine normale Wohnung weitervermieten. Fällt der Betreiber aus, bleiben die Pachtzahlungen aus, bis ein Nachfolger gefunden ist. Deshalb sehen wir uns zuerst den Betreiber und den Pachtvertrag an und erst danach das Objekt.
- Betreiber und dessen bisherige Häuser einordnen
- Pachtvertrag auf Laufzeit und Ausstiegsklauseln prüfen
- Regelungen bei Betreiberwechsel klären
- Instandhaltungspflichten des Eigentümers erfassen
So läuft die Prüfung
Fragen zu Pflegeimmobilien
Nein. Beides übernimmt der Betreiber der Einrichtung auf Grundlage des Pachtvertrags.
Dann hängt vieles von den Regelungen im Pachtvertrag ab. Diesen Punkt sehen wir uns vor dem Kauf an, weil er über die Belastbarkeit der Anlage entscheidet.
Ja. Der Käuferkreis ist allerdings enger als bei einer normalen Eigentumswohnung, weil die Nutzung festgelegt ist.
Manche Betreiber räumen Eigentümern ein bevorzugtes Belegungsrecht für sich oder Angehörige ein. Ob und wie, steht im jeweiligen Vertrag.
Pachtvertrag, Teilungserklärung, Angaben zum Betreiber, Standortdaten sowie die Regelungen zu Instandhaltung und Rücklage.
Nein. Steuerliche Fragen gehören zu Ihrem Steuerberater. Wir stellen die Unterlagen bereit, die dafür gebraucht werden.
Eine belastbare Aussage ergibt sich erst aus dem Pachtvertrag, der Höhe der Pacht und den Kosten, die beim Eigentümer bleiben. Angaben aus einem Exposé sehen wir uns gemeinsam anhand der Unterlagen an.