Pflegeeinrichtungen als Kapitalanlage

Pflegeeinrichtungen als Kapitalanlage

Ein Pflegeappartement steht und fällt mit dem Betreiber. Wir prüfen die Unterlagen mit Ihnen.

Kapitalanlage

Was eine Pflegeimmobilie ausmacht

Bei einer Pflegeimmobilie kaufen Sie ein einzelnes Appartement in einer Pflegeeinrichtung. Verwaltung und Vermietung übernehmen nicht Sie, sondern der Betreiber der Einrichtung, mit dem ein langfristiger Pachtvertrag besteht.

Das bedeutet wenig Verwaltungsaufwand, aber auch eine starke Abhängigkeit von einem einzelnen Vertragspartner über viele Jahre.

Deshalb steht bei der Einordnung nicht das Objekt im Vordergrund, sondern der Betreiber, der Vertrag und der Standort.

Prüfpunkte

Worauf es bei der Einordnung ankommt

Betreiber

Wie lange am Markt, wie viele Häuser, wie stabil die wirtschaftliche Lage.

Pachtvertrag

Laufzeit, Verlängerungsoptionen und Regelungen zur Pachtanpassung.

Standort

Bedarf und Versorgungslage in der Region, Wettbewerb im Umfeld.

Instandhaltung

Wer trägt welche Kosten, was liegt beim Eigentümer.

Betriebserlaubnis und Förderung

Rechtliche Grundlagen und Bindungen der Einrichtung.

Verwertbarkeit

Wie sich das Appartement später wieder veräußern lässt.

Alles hängt an einem Vertragspartner

Ein Pflegeappartement lässt sich nicht wie eine normale Wohnung weitervermieten. Fällt der Betreiber aus, bleiben die Pachtzahlungen aus, bis ein Nachfolger gefunden ist. Deshalb sehen wir uns zuerst den Betreiber und den Pachtvertrag an und erst danach das Objekt.

  • Betreiber und dessen bisherige Häuser einordnen
  • Pachtvertrag auf Laufzeit und Ausstiegsklauseln prüfen
  • Regelungen bei Betreiberwechsel klären
  • Instandhaltungspflichten des Eigentümers erfassen
Alles hängt an einem Vertragspartner
Ablauf

So läuft die Prüfung

Zielsetzung

Anlagehorizont und Volumen klären.

Betreiber und Vertrag

Unterlagen sichten und einordnen.

Objekt und Standort

Einrichtung und Versorgungslage prüfen.

Abschluss

Begleitung bis zum Notartermin.

Antworten

Fragen zu Pflegeimmobilien

Nein. Beides übernimmt der Betreiber der Einrichtung auf Grundlage des Pachtvertrags.

Dann hängt vieles von den Regelungen im Pachtvertrag ab. Diesen Punkt sehen wir uns vor dem Kauf an, weil er über die Belastbarkeit der Anlage entscheidet.

Ja. Der Käuferkreis ist allerdings enger als bei einer normalen Eigentumswohnung, weil die Nutzung festgelegt ist.

Manche Betreiber räumen Eigentümern ein bevorzugtes Belegungsrecht für sich oder Angehörige ein. Ob und wie, steht im jeweiligen Vertrag.

Pachtvertrag, Teilungserklärung, Angaben zum Betreiber, Standortdaten sowie die Regelungen zu Instandhaltung und Rücklage.

Nein. Steuerliche Fragen gehören zu Ihrem Steuerberater. Wir stellen die Unterlagen bereit, die dafür gebraucht werden.

Eine belastbare Aussage ergibt sich erst aus dem Pachtvertrag, der Höhe der Pacht und den Kosten, die beim Eigentümer bleiben. Angaben aus einem Exposé sehen wir uns gemeinsam anhand der Unterlagen an.

Pflegeimmobilien persönlich besprechen

Sagen Sie uns, welches Objekt Sie prüfen möchten oder was Sie suchen. Wir sehen uns Betreiber und Vertrag an und ordnen das Angebot gemeinsam mit Ihnen ein.

05732 / 99 49 277 · info@vwv-consulting.de