Anlage und Gewerbe
Anlage- und Gewerbeimmobilien
Wir ordnen vermietete Objekte und Gewerbeflächen anhand ihrer Zahlen ein – Mietverträge, Kosten und Zustand statt Wohngefühl.
Wer eine Anlage- oder Gewerbeimmobilie kauft oder verkauft, entscheidet nicht nach Wohngefühl, sondern nach Zahlen: Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Zustand und laufende Mietverträge.
Wir erfassen Ihre Nutzungs- und Investitionsziele und ordnen Objekte anhand ihrer Unterlagen ein.
Welche Angaben belastbar sind, ergibt sich aus den Verträgen und Abrechnungen des jeweiligen Objekts.
Womit wir zu tun haben
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Die angegebene Rendite ist nur so belastbar wie die Zahlen dahinter. Wir sehen uns die Mietverträge, die Abrechnungen und den Zustand des Objekts an und ordnen ein, welche Einnahmen dauerhaft tragen und welche Kosten noch anstehen.
- Mietverträge und Laufzeiten sichten
- Bewirtschaftungskosten und Rücklagen einordnen
- Instandhaltungsstau und anstehende Maßnahmen erfassen
- Nutzungsmöglichkeiten sowie bestehende Bindungen und Auflagen prüfen
So läuft es bei Anlageobjekten
Fragen zu Anlage- und Gewerbeimmobilien
Es gibt keine feste Untergrenze. Auch eine einzelne vermietete Eigentumswohnung lässt sich als Kapitalanlage einordnen.
Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Flurkarte und Angaben zu durchgeführten sowie anstehenden Instandhaltungen.
Angaben aus einem Exposé werden anhand der Verträge und Abrechnungen nachvollzogen. Ohne diese Unterlagen bleibt eine Renditeangabe eine Behauptung.
Sprechen Sie uns an. Wir klären im Gespräch, ob wir das jeweilige Objekt begleiten können.
Nein. Steuerliche Fragen gehören zu Ihrem Steuerberater. Wir stellen die Unterlagen bereit, die dafür gebraucht werden.
Bestehende Mietverträge gehen auf den Käufer über. Kauf bricht nicht Miete – das ist gesetzlich geregelt und für die Einordnung eines Objekts entscheidend.