Anlage- und Gewerbeimmobilien

Anlage- und Gewerbeimmobilien

Wir ordnen vermietete Objekte und Gewerbeflächen anhand ihrer Zahlen ein – Mietverträge, Kosten und Zustand statt Wohngefühl.

Anlage und Gewerbe

Objekte, die sich rechnen müssen

Wer eine Anlage- oder Gewerbeimmobilie kauft oder verkauft, entscheidet nicht nach Wohngefühl, sondern nach Zahlen: Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Zustand und laufende Mietverträge.

Wir erfassen Ihre Nutzungs- und Investitionsziele und ordnen Objekte anhand ihrer Unterlagen ein.

Welche Angaben belastbar sind, ergibt sich aus den Verträgen und Abrechnungen des jeweiligen Objekts.

Objektarten

Womit wir zu tun haben

Mehrfamilienhäuser

Vermietete Wohnobjekte als Kapitalanlage.

Wohn- und Geschäftshäuser

Gemischt genutzte Objekte mit Gewerbe im Erdgeschoss.

Vermietete Eigentumswohnungen

Einstieg in die Kapitalanlage mit überschaubarem Volumen.

Gewerbeflächen

Büro-, Laden- und Praxisflächen zur Miete oder zum Kauf.

Betriebs- und Lagerobjekte

Hallen, Werkstätten und Flächen mit betrieblicher Nutzung.

Grundstücke

Bauland und Entwicklungsflächen.

Worauf es bei der Einordnung ankommt

Die angegebene Rendite ist nur so belastbar wie die Zahlen dahinter. Wir sehen uns die Mietverträge, die Abrechnungen und den Zustand des Objekts an und ordnen ein, welche Einnahmen dauerhaft tragen und welche Kosten noch anstehen.

  • Mietverträge und Laufzeiten sichten
  • Bewirtschaftungskosten und Rücklagen einordnen
  • Instandhaltungsstau und anstehende Maßnahmen erfassen
  • Nutzungsmöglichkeiten sowie bestehende Bindungen und Auflagen prüfen
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Ablauf

So läuft es bei Anlageobjekten

Zielsetzung

Nutzung, Anlagehorizont und Volumen klären.

Objekt und Zahlen

Unterlagen, Mietverträge und Abrechnungen sichten.

Einordnung

Objekte anhand der Zielsetzung vergleichen.

Abschluss

Verhandlung und Begleitung bis zum Notartermin.

Antworten

Fragen zu Anlage- und Gewerbeimmobilien

Es gibt keine feste Untergrenze. Auch eine einzelne vermietete Eigentumswohnung lässt sich als Kapitalanlage einordnen.

Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnungen, Grundbuchauszug, Flurkarte und Angaben zu durchgeführten sowie anstehenden Instandhaltungen.

Angaben aus einem Exposé werden anhand der Verträge und Abrechnungen nachvollzogen. Ohne diese Unterlagen bleibt eine Renditeangabe eine Behauptung.

Sprechen Sie uns an. Wir klären im Gespräch, ob wir das jeweilige Objekt begleiten können.

Nein. Steuerliche Fragen gehören zu Ihrem Steuerberater. Wir stellen die Unterlagen bereit, die dafür gebraucht werden.

Bestehende Mietverträge gehen auf den Käufer über. Kauf bricht nicht Miete – das ist gesetzlich geregelt und für die Einordnung eines Objekts entscheidend.

Anlage- und Gewerbeimmobilien persönlich besprechen

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben. Wir sehen uns die Zahlen an und ordnen das Objekt gemeinsam mit Ihnen ein.

05732 / 99 49 277 · info@vwv-consulting.de